Wenn Sie Ihren Angehörigen zu Hause pflegen und dafür Pflegegeld erhalten, ist es entscheidend, regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Dieser Beratungsbesuch stellt sicher, dass die Pflege in Ihrem Haushalt optimal durchgeführt wird und Sie weiterhin Anspruch auf Pflegegeld haben. Abhängig vom Pflegegrad Ihres Angehörigen ist der Beratungsbesuch unterschiedlich oft erforderlich: Bei Pflegegrad 2 oder 3 muss er alle sechs Monate erfolgen, bei Pflegegrad 4 oder 5 sogar alle drei Monate.
Unsere Pflegeexperten von ARZ.care besuchen Sie direkt zu Hause und überprüfen, ob die Pflege sichergestellt ist. Gleichzeitig erhalten Sie wertvolle Pflegeberatung und Entlastungstipps, die Ihnen den Alltag erleichtern. Auch wenn Ihr Angehöriger in Pflegegrad 1 eingestuft ist oder Sie bereits Sachleistungen in Anspruch nehmen, können Sie den Beratungsbesuch freiwillig nutzen, um von der Expertise unserer Pflegeexperten zu profitieren.
Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ist für Sie komplett kostenfrei. Unsere Experten unterstützen Sie nicht nur dabei, das Pflegegeld weiterhin zu sichern, sondern bieten auch individuelle Pflegeberatung zuhause, die Ihre Pflegesituation nachhaltig verbessert. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, auf Wunsch eine gezielte Pflegeschulung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Fähigkeiten in der häuslichen Pflege weiter zu vertiefen.
Wir, die Pflegeexperten von ARZ.care, kommen gerne zu Ihnen nach Hause, um den Beratungsbesuch (gemäß §37 Abs. 3 SGB XI) durchzuführen. Dabei schauen unsere Experten, ob der Pflegebedürftige gut versorgt ist und können Ihnen hilfreiche Tipps für die Pflege und Entlastung geben.
Die Kosten übernimmt hierbei vollständig die Pflegekasse
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Beratungsbesuch und lassen Sie sich von unseren Pflegeexperten vor Ort umfassend beraten. So bleiben Sie stets auf der sicheren Seite und können das Beste für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen herausholen.
Erfahren Sie mehr über unsere Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI, um Ihre Pflegekompetenzen weiter zu stärken.